Bernado Geschrieben 15. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2023 Hallo Leute, ich werde Ende Oktober von Südostasien nach Deutschland fliegen und plane, ca. 5 KG losen Tee mitzubringen im Koffer. Hauptsächlich Ooolong und zum Eigengebrauch. Habt Ihr Erfahrungen? Kann ich den Tee einfach so mitführen? Danke. LG Bernado Zitieren Link zu diesem Kommentar
StainlessMind Geschrieben 15. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2023 (bearbeitet) Erfahrung, hatte ich mit illegalen Sachen, war recht knapp...Frage ist halt ob du rausgezogen wirst. Andererseits selbst wenn du gecheckt wirst, und das mit Eigengebrauch etc. nicht akzeptiert wird, dann musste halt Zoll zahlen. Also kannst du nur gewinnen oder ?! Bearbeitet 15. Oktober 2023 von StainlessMind Zitieren Link zu diesem Kommentar
Manfred Geschrieben 15. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2023 @BernadoSo einfach ist das, glaube ich, nicht. Wenn du Glück hast und niemand danach schaut, ist es natürlich drin. Aber bei dieser Menge wird bei einer offiziellen Einfuhr sicher einiges an Laboruntersuchungen fällig, und 5 kg für den eigenen Bedarf ist sicher erläuterungsbedürftig. Wie viele Jahre willst du denn mit dem Vorrat auskommen? KlausO reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
JanS Geschrieben 15. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2023 Die Zollgrenze für Tee ist 1 Kilo (Für Kaffee auch). Alles darüber hinaus gehende wird als "kommerzielle Menge" angesehen und ist dementsprechend zu versteuern. KlausO reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
StainlessMind Geschrieben 16. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2023 (bearbeitet) vor 6 Stunden schrieb JanS: dementsprechend zu versteuern Weißt du wie das funktioniert? Gibt es da einen Grundsatz, pro Kilo so undso viel, Qualität kann der Zoll ja schlecht nachprüfen, oder Sammlerwert. Bearbeitet 16. Oktober 2023 von StainlessMind Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bok Geschrieben 16. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2023 28 minutes ago, StainlessMind said: Weißt du wie das funktioniert? Gibt es da einen Grundsatz, pro Kilo so undso viel, Qualität kann der Zoll ja schlecht nachprüfen, oder Sammlerwert. Oft googeln die das tatsächlich einfach nach, in Abwesenheit von Belegen. Auf jeden Fall besser eine Technung zu haben, da der Tee in aller Wahrscheinlichkeit billiger in Asien war als das westliche Pendant. Zitieren Link zu diesem Kommentar
StainlessMind Geschrieben 16. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2023 (bearbeitet) 🥴 Danke, und wenn man vergisst zu deklarieren und rausgezogen wird, wie hoch ist dann die Strafe ? Bearbeitet 16. Oktober 2023 von StainlessMind Zitieren Link zu diesem Kommentar
JanS Geschrieben 16. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2023 vor 18 Minuten schrieb StainlessMind: 🥴 Danke, und wenn man vergisst zu deklarieren und rausgezogen wird, wie hoch ist dann die Strafe ? Aus der Erinnerung heraus ohne Gewähr ist die Strafe glaube ich die Verdoppelung des Zollbetrages. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bernado Geschrieben 16. Oktober 2023 Autor Teilen Geschrieben 16. Oktober 2023 (bearbeitet) Danke für die Infos Leute. Ein paar Frage noch: 1.) Angenommen ich habe mehr als 1 KG im Gepäck - was sollte ich dann an Unterlagen dabei haben? Rechnung und Bezeichnung des Tees? Vom Warenwert her wird er Tee nicht die Welt kosten. Also schätzungsweise unter 300 EUR. 2.) Angenommen am Flughafen wird gesagt, dass ich den Tee nicht einführen darf oder nicht mehr einführen will, da Kosten zu hoch - wird der dann vernichtet oder kann veranlasst werden, dass er ins Ursprungsland zurück gesendet wird? 3.) Wo steht das denn mit den 1 Kilo? Gibt es da eine offizielle Seite vom Zoll zum Nachlesen? Danke. LG Bernardo Bearbeitet 16. Oktober 2023 von Bernado Zitieren Link zu diesem Kommentar
JanS Geschrieben 16. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2023 vor 24 Minuten schrieb Bernado: Danke für die Infos Leute. Ein paar Frage noch: 1.) Angenommen ich habe mehr als 1 KG im Gepäck - was sollte ich dann an Unterlagen dabei haben? Rechnung und Bezeichnung des Tees? Vom Warenwert her wird er Tee nicht die Welt kosten. Also schätzungsweise unter 300 EUR. 2.) Angenommen am Flughafen wird gesagt, dass ich den Tee nicht einführen darf oder nicht mehr einführen will, da Kosten zu hoch - wird der dann vernichtet oder kann veranlasst werden, dass er ins Ursprungsland zurück gesendet wird? 3.) Wo steht das denn mit den 1 Kilo? Gibt es da eine offizielle Seite vom Zoll zum Nachlesen? Danke. LG Bernardo https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Einschraenkungen/Lebensmittel-und-Futtermittel/lebensmittel-und-futtermittel_node.html Es sind tatsächlich sogar 2 Kilo, gut dass du mich noch mal hast nachschauen lassen. Hatte ich wohl falsch in Erinnerung, oder die Freimengen haben sich in der letzten Zeit geändert Für Flugreisende gilt eine allgemeine Freigrenze von 430 € für Urlaubseinkäufe. Die erhöhte Wertgrenze gegenüber der allgemeinen Zollgrenze von 150 € bei Warensendungen, allerdings nur für unmittelbar mitgeführte Gegenstände für den Eigenbedarf ist speziell für das Shopping im Urlaub eingeführt worden. Für Alkohol und Tabak etc. gelten hierbei allerdings Ausnahmen https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html#doc287806bodyText5 Im Zweifel kann man sich aber auch direkt beim Zoll erkundigen, die sind recht hilfsbereit Paul und StainlessMind reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Getsome Geschrieben 16. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2023 (bearbeitet) Als Ausgangspunkt für eine Recherche hilft dir ggf. : https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Lebensmittel-und-Futtermittel/lebensmittel-und-futtermittel_node.html Hier im Forum findest du einen Thread zu Tee und Zoll. Basierend auf den Erfahrungsberichten der Forumsmitglieder, ist bei 2) die Vernichtung ein recht wahrscheinliches Ergebnis. Eine Rücksendung würdest vermutlich du tragen müssen. Zu 1). Achtung Vermutung. Dann müssten die selben Regularien, wie für Teehändler greifen? Ergo könnte ein Pestizitnachweis, bzw. der Nachweis des Fehlens selbiger auf dich zukommen. Edit: @JanSwar schneller. Entweder die Freigrenzen wurden auf 2kg erhöht oder es gibt einen Unterschied zwischen persönlicher Einfuhr aus dem Urlaub und Einführung per "Post". Denn ich habe auch eine Menge von ca. 1kg im Hinterkopf. Bearbeitet 16. Oktober 2023 von Getsome KlausO reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
StainlessMind Geschrieben 10. Februar Teilen Geschrieben 10. Februar @Bernado wie ist es verlaufen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
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