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EMS Japan / China


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Sag mal @Getsome Wie groß ist denn die bestellte Menge? Ich eine, auch wenn man Privatkunde ist und für den eigenen bedarf bestellt, so lohnt es sich ja schon lieber seltener und dafür größere Mengen zu bestellen um effektiv Versandkosten zu sparen. Vielleicht glauben die nicht, dass das für den eigenen Bedarf ist?

Zum Anwalt zu gehen ist sicherlich eine gute Sache, zumal man sich hier rechtmäßig erstmal beraten lassen kann ob es sinnvoll ist jetzt ein Zollfass aufzumachen :S ich meine, Zollbeamte agieren ja auch nach entsprechenden Gesetzten und Einfuhrbestimmungen.

Aber danke, jetzt beunruhigst du mich <_< meine 4 Dosen Matcha von Koyamaen bestellt bei Rakuten.jp sind jetzt auch schon seit über 3 Wochen unterwegs. Und ich habe die Befürchtung, dass die auch aus dem verkehr gezogen werden, mangels falscher/fehlender Kennzeichnung.

Aber hier gebe ich miig Recht. Schreib doch mal w2t an und schildere den Fall. Vielleicht kann er dir ja helfen?

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w2t habe ich selbstverständlich angeschrieben und warte noch auf die Antwort.

Weil schon zwei mal gefragt wurde, hier zur Einordnung die Bestellung. 
 200g Nightlife, 200g Hot Brandy, 100g Old Whitey, 357g Fuding Aged White Tea, 25g Yiwu 2009, 25g Yiwu Huangpian 2002. 
Die Bestellung liegt insgesamt unter der 150€ Grenze. Soweit mir bekannt ist nur der Betrag in Euro und nicht das Gewicht ausschlaggebend.

 

@ Cel: Bescheid habe ich. In dem steht die Begründung aber nicht drin. Sondern nur, dass keine Einfuhr möglich ist.

Bearbeitet von Getsome
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vor 2 Minuten schrieb Getsome:

Weil schon zwei mal gefragt wurde, hier zur Einordnung die Bestellung. 
 200g Nightlife, 200g Hot Brandy, 100g Old Whitey, 357g Fuding Aged White Tea, 25g Yiwu 2009, 25g Yiwu Huangpian 2002. 
Die Bestellung liegt insgesamt unter der 150€ Grenze. Soweit mir bekannt ist nur der Betrag in Euro und nicht das Gewicht ausschlaggebend.

mir wurde vom Zoll gesagt, dass nur das Gewicht ausschlaggebend ist für die Einordnung, ob es zum Handel geeignet ist, die Grenze würde schon bei 300g anfangen, je nach Zöllner, normal ab 1-2 kg.

 

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vor 57 Minuten schrieb Getsome:

@ Cel: Bescheid habe ich. In dem steht die Begründung aber nicht drin. Sondern nur, dass keine Einfuhr möglich ist.

Ich bin kein Jurist, jedoch müssten sie Dir m.E. die Gründe darlegen.

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Da gegen China nur ein Waffenembargo vorliegt kann es sich bei dem Tee ja nur um irgendwelche Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs handeln. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Lebensmittel/Lebensmittel-nichttierischen-Ursprungs/lebensmittel-nichttierischen-ursprungs_node.html

Vielleicht gehen die davon aus, da keine Angaben zum Tee vorhanden sind, dass der irgendwie verseucht sein könnte. Das Hatten wir ja weiter vorher schonmal irgendwie angerissen und da China nicht unbedingt bekannt für biologischen Anbau ist könnte das ein möglicher Grund sein?

ich habe leider nicht mehr dazu gefunden. Die Seite vom Zoll schweigt sich bei Tee explizit aus.

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@ Cel: Der Meinung bin ich auch! Der Anruf hat ja zumindest grob die Begründung nachgeliefert, aber ich verlange von jeder Behörde, dass sie klar und deutlich entsprechende § bennent und darlegt, weshalb dagegen verstoßen wurde.

Das Interessante an der bisherigen Erklärung ist ja, dass es gar nicht um die Ware an sich geht, sondern um den Händler. Ich halte den beteiligten Staatsangestellten mal zu Gute, dass Sie mir eine laienfreundliche Erklärung geben wollten und daher auf Juristendeutsch verzichtet haben. Aber die Aussage, dass Händler außerhalb der EU (ohne Vertretung in der EU oder einer Firma als Importeur) für Privatpersonen immer tabu ("illegal") sind erscheint mir nicht haltbar. Dann wäre der deutsche Zoll über Jahre äußerst kulant gegenüber der Teegemeinde gewesen. 

Tee taucht als Beispiel auf der Seite des Zolls auf, wenn es darum geht Waren von Reisen außerhalb der EU mitzubringen. In dem Fall haben die Händler aus dem Ursprungsland doch auch nichts mit der EU zu tun und Herkunfts- oder Pestizidzertifikate hat doch auch kein Mensch. Dann müsste der Zoll dort doch mit der selben Begründung alle Tees einbehalten.
 

Ich schiebe das mal auf eine Mischung aus "Erklärung für Laien" und meine äußerst begrenzte Kenntnis des Zollrechts. Der gesunde Menschenverstand sagt aber, dass hier was faul ist.


Ich werde nochmal explizit nach dem Gewicht der Sendung als Problemursache fragen. 

Bearbeitet von Getsome
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Wird hier vielleicht generell ein Unterschied zwischen Japan und China gemacht? Ich meine Maiko hat sogar eine deutsche Shop Seite. 

Wernn der Teeimport für Privatleute verboten wäre von Händlern außerhalb der EU dann müsste der Zoll ja einen großteil der Sendungen beschlagnahmen. :S 

ich glaube hier an einen anderen Grund. Irgendwie. 

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vor 14 Stunden schrieb Getsome:

Dies hängt damit zusammen, dass white2tea ein außereuropäischer Händler ist und von diesen generell nichts eingeführt werden darf. Auf meine Nachfragen meinten sie auch, dass demzufolge jede private Teebestellung aus dem Ausland illegal ist

Was meinen die denn genau mit Europa? Die im Schengener Abkommen oder nur EU? Weil bei letzterem hätten die Schweitzer Teehändler uns ja strafrechtlich kriminalisiert ;)  

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Das ist ja mehr als interessant. Bisher hatte ich mit Tee keine Probleme, selbst wenn ich es persönlich beim Zoll abgeholt habe waren alle sehr freundlich und eher interessiert als sonst etwas.

Kann es sein das sich manche Vorschriften geändert habe, wobei ich das nicht denke, dann müssten entsprechend die Regeln auch auf andere Konsumgüter gelten.

Bitte halte uns auf dem Laufenden.

Ich habe einfach mal bei meinem Zoll Amt angerufen. Für direkt China gilt ein Formular (Privatpersonen sind nicht ausgenommen  ,akut Aussage), dieses müsste aber schon seit 2012 gelten.Die Regelung soll in der Verordnung EG 669 von 2009 zu finden sein. Ob es damit zusammen hängt, keine Ahnung. 

Mehr könnte man mir nicht mitteilen, da sie selbst nichts anderes wissen.

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Kurzer Stand zu meiner Sendung: laut Dem Importzentrum ist das als Einschreiben versendet worden und liegt wohl derzeit beim Zoll. :/ 

also seit dem 30.12.17. also kann ich eher sagen dass EMS deutlich weniger Probleme macht als unser deutscher Zoll. 

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Ich schulde euch ebenfalls ein Update:

- Der Anwalt sagt: Den ergangenen Beschluss der Behörde, dass der Tee nicht einfuhrfähig ist, ist realistisch nicht anfechtbar. 
- Ich habe mit dem Anwalt nicht über die Hintergründe gesprochen. Einfach weil ich, nach seiner ersten Auskunft, kein Interesse mehr hatte die Sache offiziell zu verfolgen und es für mich schlagartig günstig wurde. 
- Mit w2t konnte ich mich einigen und das Paket geht an sie zurück.
- Aus privatem und beruflichem Interesse würde ich das Thema gerne weiterverfolgen bin mir aber über den Ansatz unklar. 

- Nach allem was hier im Forum zusammengetragen wurde, sehe ich zur Zeit auch keinen realistischen Lösungsraum und meine Vermutungen sind vorerst nicht zu beweisen.

 

- Wenn es lediglich der Fall sit, dass die Behörde in meinem Kreis besonders streng ist, dann wäre umziehen eine Option ;). Das wäre mal eine Loyalitätsbekundung gegenüber Tee.

Bearbeitet von Getsome
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@ChaQi: Sie haben definitiv eine Grundlage mit der EU-Richtlinie 669 von 2009, also illegal ist das nicht. Was die konkrete Anwendung auf die einzelnen Fälle und eventuell vorhandene Ermessenspielräume angeht ist eine andere Frage.

Unter der Einfuhrumsatzsteuer zu bleiben ist sicherlich ein guter Tipp. Die 25 Euro knackst du bei Tee aber sehr schnell.
 

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vor 25 Minuten schrieb Getsome:

Unter der Einfuhrumsatzsteuer zu bleiben ist sicherlich ein guter Tipp. Die 25 Euro knackst du bei Tee aber sehr schnell.

nicht wirklich. bis 70 Euro wären unter 5 Euro Umsatzssteuer auf Tee fälllig (Tee 7%).

Unter 5 Euro wird keine Steuer erhoben. D.h. bis 70 Euro ausgewiesenem Rechungsbetrag (egal ob mit oder ohne ausgewiesenem Versand, es zählz nur der Wert auf der Rechnung) ist es vom Zoll steuerlich befreit.

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vor 6 Stunden schrieb Getsome:

@ChaQi: Sie haben definitiv eine Grundlage mit der EU-Richtlinie 669 von 2009, also illegal ist das nicht. Was die konkrete Anwendung auf die einzelnen Fälle und eventuell vorhandene Ermessenspielräume angeht ist eine andere Frage.

Zumindest in dieser Richtlinie kommt Tee aus China gar nicht vor. Sie kann deshalb keine Rechtsgrundlage sein. 

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vor 8 Minuten schrieb Cel:

Dir ist bewusst das die Liste nicht aktuell ist?

Siehe Artikel 5.

Danke für den Hinweis. Tee aus China ist auf der Liste. Die Zollbehörde von Getsome argumentiert, meiner Meinung nach, jedoch trotzdem rechtswidrig. Tee aus China ist und bleibt generell einfuhrfähig. Die Argumentation der Zollbehörde halte ich deshalb für anfechtbar, weil falsch. 

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