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Zoll und chinesischer Tee


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  • 2 Monate später...

Hallo, bin schon seit langem Mitleser, aber erst seit jetzt Mitschreiber. Leider mit einem negativen Thema.

ich habe mir bei YS Tee bestellt (nicht das erste Mal) und durfte dieses Mal beim Zoll antanzen. Wert der Sendung waren 70 Dollar, drin waren ein Teeziegel und die Green Tea First Flush Sampler. Dort angekommen wollte er erst eine Einfuhrerlaubnis sehen und hat mir dann nach einer Stunde Diskussion mitgeteilt, dass er den Tee zur Lebensmittelüberwachung senden wird. Diese hat mich am Freitag angerufen und mitgeteilt, dass sie den Tee nicht freigeben wird, weil keine deutsche Bezeichnung, keine Inhaltsstoffe und kein MHD angegeben ist. Heute kam das Schreiben vom Zoll, dass ich mich entscheiden muss ob vernichtet oder zurückgesendet wird. Noch kann ich aber Einspruch einlegen. Hat noch jemand eine zündende Idee, für welche sich ein Einspruch lohnen würde? 

LG, Ben 

Bearbeitet von sthinbetween90
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Ich hatte letztens einen ähnlichen Vorfall. Aufgrund dessen, dass die Sendung aber unter 20€ Wert war, warten die aber glücklicherweise noch sehr kulant, sodass ich den Tee mitnehmen dürfte.

Der Sachbearbeiter hat mir auch einen Vortrag darüber gehalten, das ein Händler der mit Deutschland handelt, gefälligst Deutsche Inhaltsangaben und Bezeichnungen anzugeben hat. Auf die Frage, ob es in der EU, die schließlich auch Englisch Handelssprache nutzt nicht ausreiche, wenn die Beschreibungen und Angaben auf Englisch seien, betonte erst nur, dass der Händler ja schließlich mit Deutschland Handel treiben wolle...

Keine Ahnung was man da machen kann, aber ich habe den Eindruck, dass die seit 2019 ein bisschen am Rad drehen mit der Engstirnigkeit...

Schließlich war das vorher auch mir ein Problem, zumindest solange es auf Englisch deklariert war.

Bearbeitet von Teelix
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Ich erinnere mich gerade, dass ich im Februar noch problemlos eine Lieferung von YS mit einem Warenwert von fast 150€(nur Tee) bekommen habe. Wurde ganz normal verzollt (bzw. versteuert), kein Thema. Ende März dann hab es die oben beschrieben Lieferung, bei der es dann plötzlich alles so hoch problematisch war...

Bearbeitet von Teelix
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vor 50 Minuten schrieb Teelix:

 

Keine Ahnung was man da machen kann, aber ich habe den Eindruck, dass die seit 2019 ein bisschen am Rad drehen mit der Engstirnigkeit...

 

Die drlehen schon seit diesn neuen eu bestimmungen am rad. Kommt nur drauf an ob du nen coolen beamten mit weitsicht erwischst oder einen der es nötig hat, sein mini ego mit in einzelfällen unnötigen machtdemonstrationen einem auf auge zu drücken.

Was machen die bei nem australischem rotwein? Steht da mhd und inhaltsstoffe drauf ?

 

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vor 44 Minuten schrieb phoobsering:

Was machen die bei nem australischem rotwein? Steht da mhd und inhaltsstoffe drauf ?

 

Das überhaupt allerwichtigste ist, dass die Australier sich die Mühe machen, das alles auf Deutsch, womöglich auch noch grammatisch sowie orthographisch korrekt und in lyrisch ansprechender Form zu formulieren.

Es kann ja schließlich keiner erwarten, dass jemand beim Deutschen Zollamt diese komische Fantasie-Sprache namens"english" lesen und übersetzen kann. Die haben schließlich genug damit zutun, den Unterschied zwischen Steinzeug und Porzellan nicht zu kennen. ;)

Bearbeitet von Teelix
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vor 9 Minuten schrieb sthinbetween90:

@KlausO Um die Laboruntersuchungen ging es letztendlich wohl gar nicht, sondern nur um die Kennzeichnung. Hab aber gerade mit YS geschrieben, wenn das Paket zurückkommt starten wir nochmal einen Versuch und hoffen das Beste. 

Zum Thema "Kennzeichnung": Bei einer Japan-Sendung hat man mir auch mal beim Zoll ein entsprechendes Info-Blatt in die Hand gedrückt (siehe unten). Trotzdem wurde mir die Sendung letztendlich überreicht.

zoll.jpg

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vor 20 Minuten schrieb phoobsering:

Was machen die bei nem australischem rotwein? Steht da mhd und inhaltsstoffe drauf ?

Bei Getränken mit einem Mindestalkoholgehalt von 10 Volumenprozent ist die Angabe des MHD nicht verpflichtend. Egal, woher der Stoff kommt. Gemäß der seit Juli 2017 in Deutschland gültigen Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung LMIDV) zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der EU vom 13.12.2014 sind folgende Angaben verpflichtend: die Bezeichnung des Lebensmittels (idR Handelsname, etwa "Penfolds Grange"), Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die gem. Anhang II der LMIV Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können (idR steht da lediglich "enthält Sulfite"), ggf. die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten (z.B. bei Glühwein), die Nettofüllmenge, Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers, Ursprungsland oder Herkunftsort sowie die Angabe des Alkoholgehalts in Volumenprozent.

Könnte man jetzt sagen: typisch EU-Bürokratie. Wenn jetzt z.B. ein Wein von der Mosel nach China ausgeführt wird, läuft das hingegen folgendermaßen: anzugeben sind Bezeichnung des Lebensmittels (idR Handelsname, etwa "Kröver Nacktarsch"), Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ( z.B. Schwefel oder Sorbinsäure), die Nettofüllmenge,, Name und Anschrift des Herstellers sowie Name und Anschrift des Importeurs/Händlers, Ursprungsland sowie Angabe des Alkoholgehalts in Volumenprozent. Außerdem Traubenjahrgang und Abfülldatum, die "Quality Guarantee Period" (idR 10 Jahre, bei hochwertigen Qualitätsweinen bis zu 25 Jahre üblich), Los- bzw. Chargennummer, Lagerungsbedingungen (z. B. liegend, kein Tageslicht), Qualitätsstufe / Produktstandard, ggf. Produktart (z. B. "sweet wine"), Zuckergehalt und ein gesundheitlicher Warnhinweis. Immerhin kann auch hier bei alkoholischen Getränke mit 10 Vol.% oder mehr auf ein Mindesthaltbarkeitsdatum verzichtet werden ...

Selbstverständlich  ist diese Kennzeichnung in chinesischer Sprache erforderlich, wobei die Angaben in chinesischer Umschrift (Pinyin) oder einer Minderheitensprache erfolgen können. Zweisprachig (etwa Englisch / Chinesisch) ist erwünscht, wobei die Fremdsprache kleiner sein muss als die chinesischen Schriftzeichen. Dabei dürfen nur Kurzzeichen und nicht die in Hongkong, Taiwan und Singapur üblichen Langzeichen Anwendung finden.

Falls sich jemand jetzt fragt - ja, ich war in einem früheren Leben Beamter ...

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Zu meiner Rechtfertigung - kein EU-Bürokrat, sondern vermessungstechnischer Dienst der Landwirtschaftsverwaltung ...

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vor einer Stunde schrieb Teelix:

Der arme Scott... Wenn das so weiter geht, wird er Deutschland wahrscheinlich irgendwann wirklich nicht mehr beliefern, da gab es angeblich ja schon mehrfache Diskussionen in irgendwelchen Facebook-Gruppen...

Dem "armen Scott" geht Deutschland wahrscheinlich am A.... vorbei, Probleme in Rußland würden ihm eher den Schlaf rauben.

Ich wüßte ja zu gerne mal wie wir prozentual in seinem Geschäftsbericht zu Rußland stehen?

Soll er doch einfach seine Deklaration in Deutsch machen - immer noch besser als "privat" zu versenden. Das ist Zollbetrug!

Ich bin übrigens kein Beamter - noch jemals gewesen:D

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Das ist ja heftig :( Dabei ist YS doch einer der ordentlichen Händler, der sogar alle seine Tees testen lässt und garantiert, dass sie die EU-Richtlinen bzgl. Pestiziden erfüllen. Ich hab schon Dutzende Sendungen vom Zoll geholt... hab immer alles bekommen, und noch nie was von Inhaltsangaben oder so einem Kram gehört.

Dass Englisch nicht akzeptabel ist, ist nun wirklich ein Schildbürgerstreich.

Bearbeitet von miig
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Jetzt bin ich verwirrt. Ich hatte bisher noch nie Probleme mit dem Zoll. Allerdings werde ich nun unsicher ob ich meine nächste Bestellung noch machen soll. 

Ich möchte doch nur Tee haben. Warum hat der Zoll plötzlich etwas dagegen. 

Kann mir bitte jemand erklären wie ich nun verhalten soll? Oder passiert das mit dem Zoll immer nur anderen? Wie und woher bekomme ich Pu für einen Akzeptablen Preis legal  ins land? Oder muss ich jetzt Tee schmuggeln 😅😅😅😅. 

Mich wurmt das! 

 

 

Bearbeitet von MB77
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@MB77: Grundsätzlich gibt es da keinen Unterschied. Lebensmittel (nicht nur, aber eben auch importierte) werden stichprobenartig untersucht, insbesondere auf Belastung mit Pestiziden, Fungiziden und Schwermetallen. Nennt sich Verbraucherschutz - so ärgerlich das im Einzelfall für den Verbraucher sein mag, wenn man ihn auf diese Weise schützt. Speziell China ist dafür berüchtigt, dass da viele Produzenten zur Ertragssteigerung bedenkenlos mit der Giftspritze draufhalten. Anscheinend hat man in letzter Zeit beim Zoll zunehmend die Kleinmengen privater Besteller im Auge - wohl auch, weil da das Gesamtvolumen wächst bzw. die Wahrnehmungsschwelle überschritten hat. Handelsunternehmen geben idR zusätzlich selbst solche Rückstandskontrollen in Auftrag, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein. Mit ein Grund, warum man beim Internethändler in China billiger einkaufen kann als beim Händler hier vor Ort - so was ist nicht billig und lohnt als freiwilliger Auftrag dann auch nur bei größeren Chargen.

Übrigens apropos Kaffee - da gelangen Pestizidrückstande nicht ins Getränk, anders als bei Tee (ca. 10% der Belastung des Blattguts). Belastet sind da nämlich fast ausschließlich die Schalen der Bohnen und den Rest erledigt die Röstung. Wovon allerdings die Umwelt in den Anbauländern und insbesondere die Arbeitskräfte auf den Plantagen nichts haben ... Aber vielleicht mit ein Grund, warum bei Tee möglicherweise öfter oder genauer hingeschaut wird als bei Kaffee.

 

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vor 7 Stunden schrieb SoGen:

werden stichprobenartig untersucht, insbesondere auf Belastung mit Pestiziden, Fungiziden und Schwermetallen.

Um diesen Punkt ging es bei @sthinbetween90 und mir ja nichtmal... Das mit der Stichprobe, wäre zwar ärgerlich gewesen, aber irgendwo noch nachvollziehbar.

Was für mich nicht nachvollziehbar ist, ist das es jahrelang kein Problem war, wenn eine Teesendung auf Englisch beschrieben ist, und eben Tee drauf steht, und nun muss plötzlich jeglicher chinesische Händler der irgendetwas nach Deutschland schicken will plötzlich alle Angaben nicht nur auf Englisch, sondern sogar auf Deutsch machen.

Bearbeitet von Teelix
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vor 11 Stunden schrieb Paul:

Soll er doch einfach seine Deklaration in Deutsch machen

Das ist leider einfacher gesagt als getan - bei den großen Händlern wie YS kann man zumindest guter Hoffnung sein, dass sie das Paket ordentlich (in Englisch) deklarieren aber bei kleineren ist alleine dafür die Chance schon sehr gering - und in Deutsch ist völlig utopisch! Und mal ganz ehrlich - als deutscher Käufer bei jeder Bestellung den Verkäufer anzuschreiben und zu sagen "bitte dieses 100-seitige Formular in einer Sprache ausfüllen, die du nicht beherrscht, ansonsten wird das Paket wieder zu dir zurückgeschickt und du bleibst im schlimmsten Fall auf den Versandkosten sitzen" ist schon echt mies und lässt Deutschland nicht gerade als ein Land rüberkommen, dem ich Sympathie entgegenbringen würde...

Völlig unnötiger bürokratischer Schwachsinn wofür der Verantwortliche rechts und links geohrfeigt gehört - solange die Ware korrekt bepreist ist und drauf steht was drin ist in einer geläufigen Sprache wie Englisch ist doch alles gut, man kann das Paket ja auch öffnen und reinschauen, selbst Pestizid-Stichproben sind logisch vertretbar wenn auch ärgerlich aber das ist einfach nur purer Sadismus. Ich verstehe, wie man da auf die Idee kommt Sendungen als Privat deklarieren zu wollen - der Staat bettelt mit solch einem Schwachsinn ja quasi darum! Hier trifft Einsteins Erkenntnis dass die menschliche Dummheit unendlich ist mal wieder voll zu...und wie üblich ist man als kleiner Mann der Leidtragende für die Schei** den Staat und Politik produziert :sauer:

Aber wie @miig sagt gibt es ja Gott sei Dank inzwischen auch top Quellen für guten Tee in Deutschland und Europa - und diese staatliche Dummheit ist ganz klar ein Grund dafür, warum ich kaum noch Tee aus Asien direkt bestelle - mal abgesehen davon, dass z.B. der Philosophiewandel von EoT mir nicht gefällt und YS noch nie so mein Ding war gibt es aber schon noch die eine oder andere Lücke, wenn man z.B. an das interessante Heicha-Angebot von Chawangshop denkt. Naja, aber da alles außer Pu für mich eh nur eine Randerscheinung ist, ist es verschmerzbar :D

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vor 58 Minuten schrieb sthinbetween90:

„So kann ich die Einfuhr leider nicht gewährleisten, würden Sie sich die selben Waren so von einer privaten Person schicken lassen, wäre es allerdings gar kein Problem.“ 

Oha, das klingt ja ganz anders als vermutet - und öffnet evtl. neue Möglichkeiten? Ein Paket mit dem korrekt angegebenen Warenwert von einem Unternehmen versendet ist nicht OK, aber wenn genau das selbe von einer Privatperson (selbe Ware, selbe angegebene Wert) wäre OK? Hm, wenn das wirklich geht wäre das evtl. eine Möglichkeit - denn darum könnte man Händler evtl. noch bitten im Gegensatz zum Ausfüllen von Formularen in Deutsch...

Mehr Informationen dazu hast du aber vermutlich nicht bekommen, oder?

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