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Zoll und chinesischer Tee


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Wie gesagt - momentan ist da viel Unsicherheit und oft ist es Erwägungssache. Bei uns muss es jetzt die Behörde für Lebensmittelsicherheit freigeben. Die, so wurde mir gesagt, machen das öfter mal, wenn es kleinere Mengen zum Privatgebrauch sind. So kann es halt auch laufen.

vor 3 Stunden schrieb KlausE:

Nee, ich glaube nicht. Obwohl - inzwischen traue ich denen fast alles zu, weil die eh mich nur ärgern wollen ;-)

Das ist sicher ein Scherz, Klaus. Kein Scherzverbot im Teetalk :) Trotzdem müssen wir ein wenig aufpassen, damit es nicht feindselig wird. Die Zöllner machen ihren Job und müssen da eine Menge Vorschriften wissen, einhalten und umsetzen. Aber triezen wollen sie uns wohl nicht. (Es sei denn, es sind Kaffeetrinker :ph34r:)

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Falls Teeliebhaber denken es wäre grundsätzlich kaum noch möglich Tee aus China oder anderen Ländern zum Eigenverbrauch zu bestellen stimmt das nicht. Die Erfahrungen sind nicht verallgemeinerbar.

Ich hab habe 2019 teilweise sogar mehrere Bestellungen bei Yunnan Sourcing, Chawangshop, Farmer Leaf, bei einem Ebay-Hänlder gemacht. Die Epackets unter der Zollgrenze von 150 gingen immer durch, ohne Vorsprechen beim Zollamt. Die Pakete gehen in der Regel über Frankfurt Flughafen. Auch zwei Bestellungen aus Hong Kong von Tealifehk waren dabei. Die Chinesen hier machen das auch nicht anders und lassen sich ihren Tee schicken. Ich gehe deshalb von einigen besonders motivierten Mitarbeitern in einigen Zollämtern aus, die ein eingewilliges Rechtsverständis an den Tag legen.

 

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  • 1 Monat später...

Also das Thema Badezusatz ist für mich noch nicht abgeschlossen.

Hier Mal ein Zitat von einem Schwarzwälder Miso Hersteller bezüglich kombu Algen:

Die Kombu Algen werden nach der Ernte getrocknet und als getrocknete Algen in Blättern verkauft. Allerdings enthalten Kombu-Algen so viel Jod, dass sie in Deutschland nicht als Lebensmittel zugelassen und nur als Badezusatz zu kaufen sind, obwohl sie die weltweit meist-verzehrte Alge ist. Bei uns können Sie Kombu Algen kaufen. Außerdem können Sie bei uns andere Algen, wie Wakame, Dulse oder Nori kaufen, die auch in Deutschland für den Verzehr zugelassen sind.

Was mich in der Meinung bestärkt das man es den Kollegen vom Zoll damit wesentlich einfacher macht.

Abgesehen davon dass Badezusatz wahrscheinlich höher besteuert wird.(?)

 

 

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  • 1 Monat später...

Gestern meine erste Bestellung von YS erhalten:

Das Paket hat genau 18 Tage bis zu mir gebraucht, wovon es 10 Tage beim Zoll am Flughafen Frankfurt lag.

Wert war um die 45€, Rechnung wurde geöffnet. Auch ins Paket selber hat man einen Blick geworfen, nur die einzelnen Tees (Ein Cake, zwei lose Tees) sowie die 20ml Becher hat man sich nicht aus ihrer Folie befreit. Kam mit grünem Sticker bis zur Tür...

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  • 3 Wochen später...

Hallo zusammen,

ich bin neu hier. Ich hatte auch ein besonderes Erlebnis mit dem Zoll, mit dem in Kraft treten der EU-Verordnung 2017/625 am 14. Dezember 2019. Vermutlich hat schlicht die Einführung der Verordnung Verwirrung gestiftet. Immerhin: dadurch habe ich mal die Hessische Pflanzenschutzstelle kennenlernen und gemeinsam mit der Dame vom Veterinäramt herzlich lachen dürfen; es war äußerst syrreal für alle Beteiligten!
In diesem Thread habe ich noch keine Auflösung zur Zollproblematik gelesen. Daher möchte ich hier ein paar Punkte schildern. Vielleicht helfen sie Anderen auch in Momenten der Verzweiflung beim Zoll.

Stand Ende Dezember 2019: Tee aus China an privat ist laut Hauptzollamt Frankfurt kein Problem.
Ich habe dann ein wenig selbst recherchiert und folgende Punkte gefunden, um auch Schwarz auf Weiß etwas parat zu haben:
Bezug nehmen kann man auf die Verordnungen 2017/625 §48 e)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R0625

sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 Satz (11):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32019R1793

In beiden ist als einzige Einschränkung die Menge erwähnt; in 2017/625 wird konkret eine "Kleinsendung" zur Bedingung gemacht, welche so nicht definiert ist aber an anderer Stelle mit 3 kg angegeben ist. Das deute ich daher als Richtwert.

Wer sich auskennt, korrigiere mich bitte, wenn nötig. Ich bin ja auch nur ein Laie und möchte lieber Tee trinken anstatt Zollrecht lernen zu müssen 🙂
Tatsächlich habe ich vor kurzem ein Päckchen Tee aus China beim Zoll abgeholt - ohne Probleme.
In diesem Sinne wünsche ich Euch auch gutes Gelingen bei Euren Bestellungen!

Nachtrag (war leider schon zu spät, um es nachträglich noch in den vorherigen Beitrag mit aufzunehmen):
Die im Thread eingangs erwähnte (EG) Nr. 669/2009 wurde offenbar durch (EU) 2019/1793 abgelöst, siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009R0669

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Hallo @MichaelKS.

Danke für die Fundstellen. Hier

vor 19 Minuten schrieb MichaelKS:

Bezug nehmen kann man auf die Verordnungen 2017/625 §48 e)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R0625

ist natürlich Artikel 48 gemeint (soll jetzt kein klugschei**en sein, aber ich habe erst einmal vergeblich nach einem § gesucht ... ). Okay, damit entfällt die Notwendigkeit der für die Warenkontrolle erforderlichen Begleitdokumente, die ja bei Privateinkäufen kleiner Mengen in aller Regel fehlen. Bei mir wurde das allerdings auch noch nie moniert - aber im Fall der Fälle gut zu wissen. Falls Du die Fundstelle mit Kleinmenge gleich < 3 kg noch irgendwo hast, wäre ich dankbar dafür.

Das hier

vor 28 Minuten schrieb MichaelKS:

sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 Satz (11):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32019R1793

... ist allerdings mE weniger hilfreich. Es geht da - abgesehen von "Warenmustern, Laborproben oder Ausstellungsstücken" sowie "Sendungen für wissenschaftliche Zwecke" um nicht kommerzielle Sendungen. Das sind Sendungen, die von Privatperson an Privatperson versandt (nicht verkauft) werden (vulgo: Geschenke) und für die im Übrigen ein deutlich geringerer Zollfreiheitsbetrag (Warenwert unter 45,- €) als für Einkäufe gilt. Hier wurde, wenn ich mich recht erinnere, auch schon einmal angedacht, solche Auslandseinkäufe als Geschenksendungen zu deklarieren, worauf dann der völlig angebrachte Hinweis (wenn ich mich recht erinnere von @Paul) folgte, dass dies Zollbetrug wäre. Kann teuer werden - selbst bei Bagatellmengen wie den hier zur Diskussion stehenden kann eine Geldbuße bis zu 5.000 € verhängt werden (§ 382 AO). Und weil der Trick so naheliegend ist, schauen die Zollbehörden gerade bei Geschenksendungen gerne einmal genauer hin ... Wenn man solche vorgeblichen Geschenksendungen - weil der Einkauf so günstig war - dann auch noch ganz oder teilweise an Dritte weiterverkauft (z.B. als "Sammelbesteller"), kann das schon als gewerbsmäßig ausgelegt werden und da doht dann keine Geldbuße mehr, sondern sogar eine Haftstrafe (§ 374 AO).

Wo wir gerade dabei sind, noch eine Anmerkung zur Zollfreiheitsgrenze. Manche Verkäufer geben - aus welchen Gründen auch immer - geradezu lächerlich niedrige Warenwerte an. Trotzdem achte ich peinlich genau darauf, die Zollfreiheitsgrenze von 150 € nicht zu überschreiten und habe bis zur Empfangnahme auch meinem PayPal-Beleg als Nachweis griffbereit, falls einem Zollbeamten die Warenwertdeklaration doch einmal allzu spanisch bzw. chinesisch vorkommt und er wissen will, was denn tatsächlich bezahlt wurde. Dann kann man guten Gewissens seine Hände in Unschuld waschen ... :angel:

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Danke für die aufschlussreichen Erläuterungen.

Diese Zollfreiheitsgrenze von 150€ habe ich schon oft überschritten. Das war nie ein Problem, es fallen dann lediglich ca. 3% Zollgebühren an. Man zahlt also 7% EUSt 7% + 3% Zollgebühren.

Achtung! Das gilt nur für Teeblätter. Für Nicht-Tee fällt die reguläre UST von 19% an, für "Keramik zum Tischgebrauch" aus China kann noch ein Anti-Dumping/Strafzoll von, ich glaube, 36% fällig werden. Das kann also Überraschungen geben.

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@SoGen P.S.: "Kleinsendung" hatte ich in anderem Zusammenhang gefunden - und mich offenbar gehörig verlesen; dort ist von 3.000 Euro die Rede, nicht von 3.000 g, wie ich in Erinnerung hatte. Offenbar hatte ich so sehr erwartet von einem Gewicht zu lesen, dass ich die Einheit gar nicht richtig gelesen hatte, tut mir leid. Ich bin auch nicht sicher, ob diese Definition der Kleinsendung überhaupt relevant ist, es ist bloß die einzige, die ich gefunden hatte:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollverfahren/Ausfuhrverfahren/Warenausfuhr-einstufiges-Verfahren/warenausfuhr-einstufiges-verfahren.html

 

Bearbeitet von MichaelKS
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vor 2 Stunden schrieb miig:

Diese Zollfreiheitsgrenze von 150€ habe ich schon oft überschritten. Das war nie ein Problem, es fallen dann lediglich ca. 3% Zollgebühren an. Man zahlt also 7% EUSt 7% + 3% Zollgebühren.

Habe ich auch schon, bei einer Sendung aus Japan. Da waren dann allerdings die Warenwerte auch ordentlich deklariert ...

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Mh, Zoll und chinesischer Tee. Ich frage mich, warum meine Tracking-Historie jetzt seit einigen Tagen steht. Sie sieht so aus:

Hat einer von euch Ahnung, wie die letzten beiden Stationen Abfahrt von Guangzhou zur FRA (Transit)
zu werten sind?

 

26. Februar
03:42 Uhr
Abfahrt von Guangzhou zur FRA (Transit)
Guangzhou Stadt

25. Februar
03:05 Uhr
Abfahrt von Guangzhou zur FRA (Transit)
Guangzhou Stadt

20. Februar
15:11 Uhr
Ankunft bei der China Post Group Corporation Guangzhou Postamt Zentralbüro Flughafen Nord Postverarbeitungszentrum Verarbeitungszentrum (per Transit)
Guangzhou Stadt

20. Februar
15:11 Uhr
Ankunft im Postpostzentrum der China Postal Group Corporation in Guangzhou (Zentralbüro) (per Transit)
Guangzhou Stadt

19. Februar
23:24 Uhr
Verlassen der Stadt Zhongshan nach Guangzhou (per Transit)
Zhongshan

19. Februar
17:19 Uhr
Ankunft im Bearbeitungszentrum des Zhongshan Triangle Processing Center (per Überweisung)
Zhongshan

17. Februar
04:29 Uhr
Kunming verlässt Zhongshan
Stadt Kunming

14. Februar
19:44 Uhr
Hat die internationale Projektakquisitions- und Investitionsabteilung der Provinz Yunnan Post Express Logistics Kunming verlassen und an das Postverarbeitungszentrum Yunnan Post Express Logistics gesendet
Stadt Kunming

14. Februar
13:05 Uhr
Yunnan Post Postal Express Logistik Kunming Branch Die Abteilung für internationale Projektinvestitionen hat das Papier erhalten (Name der Investoreninvestition: Wu Xueming, Tel.: 18208834441).
Stadt Kunming

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vor 8 Stunden schrieb toll:

Hat einer von euch Ahnung, wie die letzten beiden Stationen Abfahrt von Guangzhou zur FRA (Transit)
zu werten sind?

Hallo toll,

mein letztes Päckchen hatte vom 30.10.19 bis zum 30.01.20 solch einen Status und war "in Transit".
Letzte Woche konnte ich es beim Zoll abholen. Also keine Sorge, das passiert offenbar ab und an!

Hier der Auszug vom besagten Päckchen:

2020-02-13 01:15: Deutschland, ist beim deutschen Zustellbüro angekommen
2020-02-11 20:35: Deutschland, Verlassen Deutschland
2020-02-11 20:35: Die Grenzabfertigung ist abgeschlossen
2020-01-30 18:03: Frankfurt, Übersee-Importzoll bis zur Kontrolle behalten
2020-01-30 18:03: Frankfurt, an Offshore-Zollbehörden geschickt
2020-01-30 18:03: Frankfurt, erreicht den Ankunftsort
2019-10-30 13:48: Guangzhou, Guangzhou International wurde direkt versiegelt exportiert
2019-10-30 01:19: Guangzhou, verlassen Guangzhou Terminal, die nächste Haltestelle , Guangzhou International (via transfer)
Bearbeitet von MichaelKS
Leerzeilen entfernt
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Danke, @MichaelKS für deine Info. Transit bedeutet glaube ich einfach, dass es noch nicht angekommen ist. Bei mir sieht es eher so aus, als ob es immer noch in China weilt.

Hier die letzten Stationen über t.17track.net. Auch dort bedeutet Transit: Ihre Sendung wurde vom Herkunftsland gesendet und es ist jetzt unterwegs.

2020-02-26 17:38
Guangzhou City, [Guangzhou International Center] wurde direkt versiegelt exportiert

2020-02-26 04:36
Guangzhou City, [Guangzhou International Center] zurückgekehrt, Bemerkungen: Sicherheitskontrolle zurückgegeben

2020-02-25 04:31
Guangzhou, Fluggesellschaft

2020-02-24 22:47
Guangzhou City, verlassen Sie [Guangzhou International Center], nächste Haltestelle [Guangzhou International Exchange Station] (über den Transit)

2020-02-24 13:15
Guangzhou City, [Guangzhou International Center] wurde direkt versiegelt exportiert

2020-02-20 15:11
Guangzhou City, angekommen im [Guangzhou Airport North Processing Center] (per Transit)

2020-02-19 23:24
Stadt Zhongshan, verlassen Sie [Zhongshan Triangle Processing Center], nächste Haltestelle [Guangzhou Airport North Processing Center] (über den Transit)

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