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Zoll und chinesischer Tee


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Am 28.2.2020 um 00:03 schrieb MichaelKS:

"Kleinsendung" hatte ich in anderem Zusammenhang gefunden - und mich offenbar gehörig verlesen; dort ist von 3.000 Euro die Rede, nicht von 3.000 g

Heutzutage ist das bei so manchen Tees ja leider einerlei.

PS: Neulich habe ich von einem chinesischen Agenten eine Email gekriegt, keine persönliche, sondern eine Art Newsletter, dass bei auffällig niedrigen (Selbst-)Deklarationen es künftig Probleme geben werde, dass solche Sendungen von gewissen Transportunternehmen gar nicht mehr transportiert werden würden, dass sie deswegen wirklich realistisch sein sollten.

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Wundert mich gar nicht. Bei meinen größeren Bestellungen (150-350€) schrieben die viele Händler einfach "20 USD" auf die Kartons, ganz automatisch. Da ist es doch klar, dass das nicht mehr ernst genommen wird. Meine Zöllner beachten gar nicht die vom Versender deklarierten Werte und wollen gleich den Zahlungsbeleg. Der Rest wird als Kosmetik betrachtet. Ist ja großteils auch so.

@toll: Weißt du, welche Versandart gewählt wurde? Sendungen aus China können schon 4-6 Wochen unterwegs sein. Einfach ein wenig abwarten, am besten nicht täglich in die Sendungsverfolgung schauen... das macht nur nervös ;)

 

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vor 41 Minuten schrieb GoldenTurtle:

Aha! Das hätte ich jetzt nicht von dir erwartet.

Wie meinst du das :) Was ich damit meinte, ist, dass viele Händler in China einfach pauschal "20$" auf alle Bestellungen draufschreiben, und dass somit zurecht das vom Händler deklarierte nicht mehr so ernst genommen wird.

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Nach einer Woche. Immer noch

2020-02-26 17:38
Guangzhou City, [Guangzhou International Center] wurde direkt versiegelt exportiert

2020-02-26 04:36
Guangzhou City, [Guangzhou International Center] zurückgekehrt, Bemerkungen: Sicherheitskontrolle zurückgegeben

2020-02-25 04:31
Guangzhou, Fluggesellschaft

2020-02-24 22:47
Guangzhou City, verlassen Sie [Guangzhou International Center], nächste Haltestelle [Guangzhou International Exchange Station] (über den Transit)

2020-02-24 13:15
Guangzhou City, [Guangzhou International Center] wurde direkt versiegelt exportiert

😕 ah, ich meine 😂

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miig schrieb ja schon völlig zu Recht von Geduld und nicht nervös werden. Solange noch nicht von "Zurück geschickt" gesprochen wird...

Ohne die Diskussion von deutschen und chinesischen Händlern aufwärmen zu wollen, hilft vielleicht ein Perspektivwechsel: Wie abgefahren ist das denn, dass man heutzutage so einfach und in so kurzer Zeit einen Tee von der anderen Seite der Welt ordern kann? Vor 20 Jahren wär das noch für die meisten von uns nahezu undenkbar gewesen.

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  • 3 Wochen später...

@Anima_Templi wüsste nicht, dass dieser abgeschafft wurde. Den genauen Prozentsatz weiß ich leider nicht mehr (ist schon eine Weile her, dass ich Keramik aus China bestellt habe, war aber nicht unerheblich - glaub um die 20%), wird aber auf jeden Fall (zusätzlich zur normalen Zollgebühr) VOR Berechnung der 19% EUSt addiert - kann also schon was zusammenkommen ;)

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  • 4 Wochen später...

Mich beschäftigt dieses Thema auch mal wieder. Ich hab aus diesem Grund den Zoll einfach mal eine E-Mail gesendet, um ein bisschen mehr Klarheit für uns alle zu schaffen. Ich hab auch speziell nach Verordnung (EU) 2017/625 Artikel 48 gefragt und wie sich dieser auf Bestellungen aus China und Taiwan auswirkt. 
Folgende Antwort habe ich Zoll erhalten:


566045834_ZollAntwort.png.75a31446474904d0d5d755bb9ba7901a.png
 

Wenn ich mir die Antwort so ansehe würde ich davon ausgehen, dass man bei Bestellungen aus China weiterhin auf sein Glück setzen muss, ob diese durchkommt oder nicht. Zwischen Taiwan und Mainland-China wird anscheinend ein unterschied gemacht, und Tee Bestellungen aus dem ersteren sollten kein Problem darstellen. Ich werde so im Mai/Juni mal etwas mehr in Taiwan bestellen und sehen wie das ausgeht. Hoffe das hilft ein paar leuten. 

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@MeisterVasqus: Hallo, kannst Du Deine Frage auch noch posten, und ob sie an ein lokales Zollamt oder ein Hauptzollamt ging? Vielleicht gab es ja ein Missverständnis. Denn in Artikel 48 Satz e) steht ja eindeutig:

"nicht amtlich zu kontrollieren sind
(...)
e) für natürliche Personen bestimmte Kleinsendungen von Waren, die nicht in Verkehr gebracht werden sollen;"

Von privat oder nicht-kommerziell steht da nichts.

   
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Hier meine Frage (ging an info.privat@zoll.de): 

24746201_ZollFrage.png.d2004284f5194cc14bbfc0338e559981.png

 

Anscheinend wurde dieser Artikel durch den in der Antwort vom Zoll ersetzt. Schade eigentlich, ich hatte echt die Hoffnung das wir dank Artikel 48 keine Probleme mehr haben sollten. P.S. ich hab noch per E-Mail nachgetragen wie sich, das im fall einer Bestellung aus Taiwan verhält. Daher auch die Antwort des Zolls in Bezug darauf. 

Nachtrag: 
in Anhang I DVO (EU) 2019/1793 (wie in der Antwort des Zolls angegeben) steht: 

ZollTee.png.9b4f01fa78dd38fd5dbde7ba7bbd301d.png

Häufigkeit von Warenuntersuchungen steht hier 20% waren das zuvor nicht mal 10%? Einzige Lichtblick ist, dass das wohl nur vorübergehend ist. Aber wie lange das ist konnte ich leider nicht herausfinden. 

Nachtrag Nachtrag: 
Ok jetzt blick ich auch nicht mehr durch. Im gleichen Dokument (ziemlich am Anfang) steht folgendes: ZollPrivat.png.eba4fc99984ec61794bae77a7ad08398.png

Das sagt ja eigentlich das Gleiche aus wie Artikel 48, den ich in der Frage an den Zoll auch erwähnt hatte. Was würde ich dafür geben um mich mit einem Zoll Beamten, der was zusagen hat mal darüber zu unterhalten :D, würde mich echt brennend interessieren was jetzt eigentlich Sache ist. 

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@miig : Du hast Recht, ich hätte besser schreiben sollen "von privat an privat".

@MeisterVasqus: Danke! Zum Nachtrag Nachtrag: Das hatte ich auch gedacht, bis @SoGenmich auf der vorherigen Seite darauf hingewiesen hatte:

Am 27.2.2020 um 23:37 schrieb SoGen:

Das hier [Anm.: gemeint ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 Satz (11)] ... ist allerdings mE weniger hilfreich. Es geht da - abgesehen von "Warenmustern, Laborproben oder Ausstellungsstücken" sowie "Sendungen für wissenschaftliche Zwecke" um nicht kommerzielle Sendungen. Das sind Sendungen, die von Privatperson an Privatperson versandt (nicht verkauft) werden (vulgo: Geschenke) und für die im Übrigen ein deutlich geringerer Zollfreiheitsbetrag (Warenwert unter 45,- €) als für Einkäufe gilt. Hier wurde, wenn ich mich recht erinnere, auch schon einmal angedacht, solche Auslandseinkäufe als Geschenksendungen zu deklarieren, worauf dann der völlig angebrachte Hinweis (wenn ich mich recht erinnere von @Paul) folgte, dass dies Zollbetrug wäre. Kann teuer werden - selbst bei Bagatellmengen wie den hier zur Diskussion stehenden kann eine Geldbuße bis zu 5.000 € verhängt werden (§ 382 AO). Und weil der Trick so naheliegend ist, schauen die Zollbehörden gerade bei Geschenksendungen gerne einmal genauer hin ... Wenn man solche vorgeblichen Geschenksendungen - weil der Einkauf so günstig war - dann auch noch ganz oder teilweise an Dritte weiterverkauft (z.B. als "Sammelbesteller"), kann das schon als gewerbsmäßig ausgelegt werden und da doht dann keine Geldbuße mehr, sondern sogar eine Haftstrafe (§ 374 AO).

 

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@MichaelKS Gerne :) .
Ja stimmt, hatte vergessen das es sich bei Privat um nicht kommerzielle Sendungen handelt. Also stimmt das wohl doch, was der Zoll mir geantwortet hat :/ ?! 
@MichaelKS du meintest doch du warst beim Veterinäramt und ihr habt herzlich gelacht. Inwiefern ist es dort abgelaufen? Haben die, die Sendung gar nicht kontrolliert, gemeint es wäre unnötig und dich auf Artikel 48 Aufmerksam gemacht? 

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Ein Teil des Problems ist nach meinem Eindruck auch, dass viele Zollbeamte sich im Dschungel inländischer Zollvorschriften, EU-Verordnungen usw. usf.  selbst nicht mehr zurechtfinden. Nicht zuletzt auch, weil sich die Rechtslage öfters auch mal ändert und nicht jeder die Energie und Zeit hat (neben der "normalen" Arbeit, die ja so nebenbei auch bewältigt werden muss), regelmäßig die jüngsten Veröffentlichungen im amtlichen Gesetz- und Verordnungsblatt gründlich zu studieren und zu memorieren. Und - Kleinmengen von Tee als Privateinkauf ist ja nun nicht etwas, mit dem die jeden Tag (oder auch nur jede Woche) zu tun haben.

Bei meinem letzten Vorstellungstermin hat die sehr freundliche und hilfsbereite Beamtin, um die Kuh vom Eis zu kriegen, den Inhalt der Sendung kurzerhand in 'Rooibos' umdeklariert. Ich musste zwar leicht die Augen verdrehen (von wegen Rooibos aus China ...), war aber von der Hilfsbereitschaft der Dame sehr angetan ;). Hilfreich war da wohl auch das Argument, dass bei Tee in dieser Preis- und Qualitätsklasse (PayPal-Beleg hatte ich dabei) eigentlich nicht mit Vergiftungsgefahr zu rechnen ist ...

Danke jedenfalls an @MeisterVasqus - die Verordnung 2017/625 ist zwar nicht aufgehoben, aber 2019/1793 (seit 14.12.2019 in Kraft) ist eine temporäre ("vorübergehende Verstärkung der Kontrollen") Durchführungsverordnung dazu. Es ist zu hoffen (einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht), dass zur Erfüllung der 20%-Quote von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen nach Art. 6 der Verordnung nicht gerade Kleinsendungen herangezogen werden. Sinnvoll wären solche Stichproben bei Kleinsendungen jedenfalls angesichts ihres wohl doch eher vernachlässigbaren Anteils an der Gesamtimportmenge sicherlich nicht. Damit ließe sich notfalls argumentieren; selbstverständlich freundlich und höflich, wie es sich für Teemenschen gehört. Ob erfolgreich, hängt dann vom Charakter des zuständigen Zollbeamten ab. Ergänzend zum in der Antwortmail genannten Punkt 'Vorführpflichten' bzw. zur Klärung, was das ist, der Verweis auf die Rechtsgrundlage, § 55 Abs. 1 Nr. 3 LFGB. Wichtig da insbesondere das "auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten" - das seid dann Ihr, Glückwunsch. Das dürfte dann bei einer Kleinmenge den Einkauf dermaßen verteuern, dass Vernichten vermutlich die sinnvollere Alternative wäre. Konkret kann ich zu den dann anfallenden Kosten allerdings nichts sagen - vielleicht kann ja einer der Händler hier was dazu sagen. Auch wenn die von solcher Eigeninitiative wohl (verständlicherweise) weniger begeistert sind ...

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@MeisterVasqus: Nee, tut mir leid, wenn sich jetzt zwei verschiedene Sachverhalte gemischt hatten. Das Eine ist Artikel 48 Satz e) aus (EU) 2017/625. Demnach sind Kleinsendungen an Dich, die Du auch nicht in Verkehr bringen wirst, nicht zu kontrollieren. Soweit so gut. Das ist auch der springende Punkt, um den es in meinem Fall ging; ein Zollbeamter vor Ort war anderer Meinung, das Hauptzollamt klärte auf, dass Sendungen an mich persönlich, die ich nicht in Verkehr bringe, auch nicht zu kontrollieren sind.

Ein anderer Sachverhalt ist (EU) 2019/1793 Satz (11). Darin werden nur nicht-kommerzielle Sendungen (von privat an privat erwähnt). Um diese Verordnung ging es in meinem Fall aber gar nicht. Wenn ich es richtig verstehe spielt die auch für Dich und mich keine Rolle.

Zum Veterinäramt: Genau, die Sendung wurde nicht kontrolliert. Man konnte mir dort aber auch nicht weiterhelfen, weil die ja gar nicht wussten, was ich von denen wollte - ich konnte denen nur sagen, das Zollamt habe mich aufgefordert, mich an die wegen eines "Gesundheitszeugnisses" zu wenden. Warum wusste ich auch nicht. Also wandte ich mich wieder an den Zollmitarbeiter, mit derr Bitte um Aufklärung, um welche Verordnung es denn genau ginge; der meinte dann unwirsch "Die (beim Veterinäramt) müssen selber wissen, welche Verordnung das ist." :D Eine andere Zollmitarbeiterin teilte mir dann mit, um welche Verordnung es gehe; die besagte 2017/625 und empfahl mir die Zollhotline anzurufen. Dort verwies man mich an die Hessische Pflanzenschutzstelle. Die wiederum meinte, das könne nur ein Irrtum sein und riet mir, mich an das Hauptzollamt zu wenden. Dort wurde es dann aufgeklärt. Nächstes Mal rufe ich gleich dort an :D Das würde ich auch jedem empfehlen, da die Beamten vor Ort offenbar schlicht überfordert sind. Kann man ja auch verstehen.

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vor 5 Stunden schrieb MichaelKS:

Wenn ich es richtig verstehe spielt die auch für Dich und mich keine Rolle.

ME grundsätzlich schon. Um mich zu wiederholen:

vor 5 Stunden schrieb SoGen:

Es ist zu hoffen (einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht), dass zur Erfüllung der 20%-Quote von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen nach Art. 6 der Verordnung nicht gerade Kleinsendungen herangezogen werden. Sinnvoll wären solche Stichproben bei Kleinsendungen jedenfalls angesichts ihres wohl doch eher vernachlässigbaren Anteils an der Gesamtimportmenge sicherlich nicht.

Das ist die grundsätzlich gegebene Vorführpflicht bei Importen, auf die Du in der Mail hingewiesen wurdest, was ich dann noch ein wenig erläutert habe.

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vor 10 Stunden schrieb MeisterVasqus:

Wenn ich mir die Antwort so ansehe würde ich davon ausgehen, dass man bei Bestellungen aus China weiterhin auf sein Glück setzen muss, ob diese durchkommt oder nicht.

Genau. Wobei die Chancen, wenn nicht vorzugsweise größere Sendungen an Geschäftskunden kontrolliert werden, immerhin 5 : 1 stehen (20%).

vor 10 Stunden schrieb MeisterVasqus:

Zwischen Taiwan und Mainland-China wird anscheinend ein unterschied gemacht

Ja. Warum, wissen die Götter. Zu Taiwan kann ich nicht viel sagen; dass japanische Tees nicht wegen Pestiziden unter Generalverdacht stehen, kann ich zur Not noch nachvollziehen. Aber warum Teeimporte aus Indien oder Sri Lanka oder Indonesien .... im Gegensatz zu Chinatee nicht unter Pestizidverdacht stehen, will mir nicht so recht einleuchten. Die Motivation einer solchen Regelung scheint mir nicht der Verbraucherschutz zu sein, das dürfte eher (handels-)politische Gründe haben.

_()_

Bearbeitet von SoGen
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  • 1 Monat später...

Hallo Zusammen! 

Ich habe auch letztens in China bestellt. Das tracking sieht jetzt bei mir so aus (leider?!) Wurde das etwas wieder zurückgeschickt?

ielort - Zwischengespeichert Zeit: 2020-06-08 18:10:35 (GMT+02:00)
2020-05-16 08:32

IPZ Frankfurt, Die Sendung ist im Zielland/Zielgebiet angekommen

Herkunft - Zwischengespeichert Zeit: 2020-06-08 18:10:34 (GMT+02:00)
2020-06-08 20:54

Kunming City, Ankunft im Kunming Mail Processing Center

2020-06-06 14:26

Peking, verlassen Beijing West Station, die nächste Haltestelle , Kunming Mail Processing Center (via transfer)

2020-06-05 19:41

Peking, Ankunft im Beijing International Tianyi Processing Center (per Transfer)

2020-05-16 08:32

Frankfurt, Übersee-Importzoll bis zur Kontrolle behalten

2020-05-16 08:32

Frankfurt, Ankunftsbearbeitungszentrum

2020-05-07 05:11

Guangzhou, an den Luftverkehr geliefert

2020-05-07 00:46

Guangzhou, verlassen das Guangzhou International Center, die nächste Haltestelle, Guangzhou International Exchange Station (via Transfer)

2020-05-06 16:23

Guangzhou, Guangzhou International Center wurde direkt versiegelt exportiert

2020-04-29 14:29

Guangzhou, Ankunft am Guangzhou Aviation Processing Center (per Transfer)

2020-04-29 12:50

Kunming City, verlassen das Kunming Air Mail Processing Center, die nächste Station, Guangzhou Air Processing Center

2020-04-28 11:33

Kunming City, Ankunft im Kunming Air Mail Processing Center

2020-04-27 19:26

Kunming City, verlassen den Kunming Panlong District, die nächste Haltestelle,Kunming Air Mail Processing Center

 

Kann mir hier jemand weiterhelfen? 

Vielen Dank! 

2020-04-27 13:04

Kunming City, Kunming Panlong District hat erhalten, Agent: Postverarbeitung, Tel:18208834441

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