GoldenTurtle Geschrieben 29. Februar 2020 Teilen Geschrieben 29. Februar 2020 Am 28.2.2020 um 00:03 schrieb MichaelKS: "Kleinsendung" hatte ich in anderem Zusammenhang gefunden - und mich offenbar gehörig verlesen; dort ist von 3.000 Euro die Rede, nicht von 3.000 g Heutzutage ist das bei so manchen Tees ja leider einerlei. PS: Neulich habe ich von einem chinesischen Agenten eine Email gekriegt, keine persönliche, sondern eine Art Newsletter, dass bei auffällig niedrigen (Selbst-)Deklarationen es künftig Probleme geben werde, dass solche Sendungen von gewissen Transportunternehmen gar nicht mehr transportiert werden würden, dass sie deswegen wirklich realistisch sein sollten. MichaelKS reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
miig Geschrieben 29. Februar 2020 Teilen Geschrieben 29. Februar 2020 Wundert mich gar nicht. Bei meinen größeren Bestellungen (150-350€) schrieben die viele Händler einfach "20 USD" auf die Kartons, ganz automatisch. Da ist es doch klar, dass das nicht mehr ernst genommen wird. Meine Zöllner beachten gar nicht die vom Versender deklarierten Werte und wollen gleich den Zahlungsbeleg. Der Rest wird als Kosmetik betrachtet. Ist ja großteils auch so. @toll: Weißt du, welche Versandart gewählt wurde? Sendungen aus China können schon 4-6 Wochen unterwegs sein. Einfach ein wenig abwarten, am besten nicht täglich in die Sendungsverfolgung schauen... das macht nur nervös Zitieren Link zu diesem Kommentar
toll Geschrieben 1. März 2020 Teilen Geschrieben 1. März 2020 (bearbeitet) @miig China Post Express mit 6 - 22 Tagen. Läuft seit 14.2., also noch 1 Woche, bis die 22 Tage erfüllt sind ... Also dass es da chinaseitig so hin und her geht ... 😉 Bearbeitet 1. März 2020 von toll Zitieren Link zu diesem Kommentar
GoldenTurtle Geschrieben 2. März 2020 Teilen Geschrieben 2. März 2020 Am 29.2.2020 um 21:30 schrieb miig: Der Rest wird als Kosmetik betrachtet. Ist ja großteils auch so. Aha! Das hätte ich jetzt nicht von dir erwartet. Am 29.2.2020 um 21:30 schrieb miig: Einfach ein wenig abwarten, am besten nicht täglich in die Sendungsverfolgung schauen... das macht nur nervös 🤣 Zitieren Link zu diesem Kommentar
miig Geschrieben 2. März 2020 Teilen Geschrieben 2. März 2020 vor 41 Minuten schrieb GoldenTurtle: Aha! Das hätte ich jetzt nicht von dir erwartet. Wie meinst du das Was ich damit meinte, ist, dass viele Händler in China einfach pauschal "20$" auf alle Bestellungen draufschreiben, und dass somit zurecht das vom Händler deklarierte nicht mehr so ernst genommen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar
GoldenTurtle Geschrieben 2. März 2020 Teilen Geschrieben 2. März 2020 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb miig: Wie meinst du das Kosmetik brauchst du doch nicht miig, guter Tee reicht um deine natürliche Schönheit zu betonen. https://www.perfekt-schminken.de/schoene-haut-durch-tee/ Bearbeitet 2. März 2020 von GoldenTurtle miig reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
miig Geschrieben 2. März 2020 Teilen Geschrieben 2. März 2020 Hehe, so viel Tee, wie ich trinke, rechne ich jederzeit mit dem Einsetzen ultimativer Superkräfte! Zitieren Link zu diesem Kommentar
toll Geschrieben 4. März 2020 Teilen Geschrieben 4. März 2020 Nach einer Woche. Immer noch 2020-02-26 17:38 Guangzhou City, [Guangzhou International Center] wurde direkt versiegelt exportiert 2020-02-26 04:36 Guangzhou City, [Guangzhou International Center] zurückgekehrt, Bemerkungen: Sicherheitskontrolle zurückgegeben 2020-02-25 04:31 Guangzhou, Fluggesellschaft 2020-02-24 22:47 Guangzhou City, verlassen Sie [Guangzhou International Center], nächste Haltestelle [Guangzhou International Exchange Station] (über den Transit) 2020-02-24 13:15 Guangzhou City, [Guangzhou International Center] wurde direkt versiegelt exportiert 😕 ah, ich meine 😂 Zitieren Link zu diesem Kommentar
nemo Geschrieben 4. März 2020 Teilen Geschrieben 4. März 2020 miig schrieb ja schon völlig zu Recht von Geduld und nicht nervös werden. Solange noch nicht von "Zurück geschickt" gesprochen wird... Ohne die Diskussion von deutschen und chinesischen Händlern aufwärmen zu wollen, hilft vielleicht ein Perspektivwechsel: Wie abgefahren ist das denn, dass man heutzutage so einfach und in so kurzer Zeit einen Tee von der anderen Seite der Welt ordern kann? Vor 20 Jahren wär das noch für die meisten von uns nahezu undenkbar gewesen. miig und toll reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar
toll Geschrieben 4. März 2020 Teilen Geschrieben 4. März 2020 (bearbeitet) Kann dir nur beipflichten! Und danke für den Trost! Bearbeitet 22. März 2020 von Joaquin Vollzitat entfernt Zitieren Link zu diesem Kommentar
Anima_Templi Geschrieben 22. März 2020 Teilen Geschrieben 22. März 2020 Hallo, eine Frage an die kundigen Zoll-Experten. Gilt der Strafzoll auf chinesische Keramik nach wie vor? Und wenn ja, wie berechnet sich dieser? Vielen Dank im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar
doumer Geschrieben 22. März 2020 Teilen Geschrieben 22. März 2020 @Anima_Templi wüsste nicht, dass dieser abgeschafft wurde. Den genauen Prozentsatz weiß ich leider nicht mehr (ist schon eine Weile her, dass ich Keramik aus China bestellt habe, war aber nicht unerheblich - glaub um die 20%), wird aber auf jeden Fall (zusätzlich zur normalen Zollgebühr) VOR Berechnung der 19% EUSt addiert - kann also schon was zusammenkommen Anima_Templi reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
toll Geschrieben 27. März 2020 Teilen Geschrieben 27. März 2020 NEIN! Ich fasse es nicht! Nur 6 Wochen nachdem der Tee aus Yunnan losgeschickt wurde, kommt er heute an. Wird bequem ins Haus geliefert. War jetzt noch 3 Wochen in Frankfurt. Na, da freue ich mich aber auf meinen Sheng Purple Pu Erh und andere Purple-Tees! Zitieren Link zu diesem Kommentar
MeisterVasqus Geschrieben 20. April 2020 Teilen Geschrieben 20. April 2020 Mich beschäftigt dieses Thema auch mal wieder. Ich hab aus diesem Grund den Zoll einfach mal eine E-Mail gesendet, um ein bisschen mehr Klarheit für uns alle zu schaffen. Ich hab auch speziell nach Verordnung (EU) 2017/625 Artikel 48 gefragt und wie sich dieser auf Bestellungen aus China und Taiwan auswirkt. Folgende Antwort habe ich Zoll erhalten: Wenn ich mir die Antwort so ansehe würde ich davon ausgehen, dass man bei Bestellungen aus China weiterhin auf sein Glück setzen muss, ob diese durchkommt oder nicht. Zwischen Taiwan und Mainland-China wird anscheinend ein unterschied gemacht, und Tee Bestellungen aus dem ersteren sollten kein Problem darstellen. Ich werde so im Mai/Juni mal etwas mehr in Taiwan bestellen und sehen wie das ausgeht. Hoffe das hilft ein paar leuten. SoGen und miig reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MichaelKS Geschrieben 20. April 2020 Teilen Geschrieben 20. April 2020 @MeisterVasqus: Hallo, kannst Du Deine Frage auch noch posten, und ob sie an ein lokales Zollamt oder ein Hauptzollamt ging? Vielleicht gab es ja ein Missverständnis. Denn in Artikel 48 Satz e) steht ja eindeutig: "nicht amtlich zu kontrollieren sind (...) e) für natürliche Personen bestimmte Kleinsendungen von Waren, die nicht in Verkehr gebracht werden sollen;" Von privat oder nicht-kommerziell steht da nichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar
miig Geschrieben 20. April 2020 Teilen Geschrieben 20. April 2020 Ich denke, nicht in Verkehr bringen bedeutet als Privatperson bestellen. MichaelKS reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MeisterVasqus Geschrieben 20. April 2020 Teilen Geschrieben 20. April 2020 Hier meine Frage (ging an info.privat@zoll.de): Anscheinend wurde dieser Artikel durch den in der Antwort vom Zoll ersetzt. Schade eigentlich, ich hatte echt die Hoffnung das wir dank Artikel 48 keine Probleme mehr haben sollten. P.S. ich hab noch per E-Mail nachgetragen wie sich, das im fall einer Bestellung aus Taiwan verhält. Daher auch die Antwort des Zolls in Bezug darauf. Nachtrag: in Anhang I DVO (EU) 2019/1793 (wie in der Antwort des Zolls angegeben) steht: Häufigkeit von Warenuntersuchungen steht hier 20% waren das zuvor nicht mal 10%? Einzige Lichtblick ist, dass das wohl nur vorübergehend ist. Aber wie lange das ist konnte ich leider nicht herausfinden. Nachtrag Nachtrag: Ok jetzt blick ich auch nicht mehr durch. Im gleichen Dokument (ziemlich am Anfang) steht folgendes: Das sagt ja eigentlich das Gleiche aus wie Artikel 48, den ich in der Frage an den Zoll auch erwähnt hatte. Was würde ich dafür geben um mich mit einem Zoll Beamten, der was zusagen hat mal darüber zu unterhalten , würde mich echt brennend interessieren was jetzt eigentlich Sache ist. MichaelKS reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MichaelKS Geschrieben 20. April 2020 Teilen Geschrieben 20. April 2020 @miig : Du hast Recht, ich hätte besser schreiben sollen "von privat an privat". @MeisterVasqus: Danke! Zum Nachtrag Nachtrag: Das hatte ich auch gedacht, bis @SoGenmich auf der vorherigen Seite darauf hingewiesen hatte: Am 27.2.2020 um 23:37 schrieb SoGen: Das hier [Anm.: gemeint ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 Satz (11)] ... ist allerdings mE weniger hilfreich. Es geht da - abgesehen von "Warenmustern, Laborproben oder Ausstellungsstücken" sowie "Sendungen für wissenschaftliche Zwecke" um nicht kommerzielle Sendungen. Das sind Sendungen, die von Privatperson an Privatperson versandt (nicht verkauft) werden (vulgo: Geschenke) und für die im Übrigen ein deutlich geringerer Zollfreiheitsbetrag (Warenwert unter 45,- €) als für Einkäufe gilt. Hier wurde, wenn ich mich recht erinnere, auch schon einmal angedacht, solche Auslandseinkäufe als Geschenksendungen zu deklarieren, worauf dann der völlig angebrachte Hinweis (wenn ich mich recht erinnere von @Paul) folgte, dass dies Zollbetrug wäre. Kann teuer werden - selbst bei Bagatellmengen wie den hier zur Diskussion stehenden kann eine Geldbuße bis zu 5.000 € verhängt werden (§ 382 AO). Und weil der Trick so naheliegend ist, schauen die Zollbehörden gerade bei Geschenksendungen gerne einmal genauer hin ... Wenn man solche vorgeblichen Geschenksendungen - weil der Einkauf so günstig war - dann auch noch ganz oder teilweise an Dritte weiterverkauft (z.B. als "Sammelbesteller"), kann das schon als gewerbsmäßig ausgelegt werden und da doht dann keine Geldbuße mehr, sondern sogar eine Haftstrafe (§ 374 AO). Zitieren Link zu diesem Kommentar
MeisterVasqus Geschrieben 20. April 2020 Teilen Geschrieben 20. April 2020 @MichaelKS Gerne . Ja stimmt, hatte vergessen das es sich bei Privat um nicht kommerzielle Sendungen handelt. Also stimmt das wohl doch, was der Zoll mir geantwortet hat ?! @MichaelKS du meintest doch du warst beim Veterinäramt und ihr habt herzlich gelacht. Inwiefern ist es dort abgelaufen? Haben die, die Sendung gar nicht kontrolliert, gemeint es wäre unnötig und dich auf Artikel 48 Aufmerksam gemacht? Zitieren Link zu diesem Kommentar
SoGen Geschrieben 20. April 2020 Teilen Geschrieben 20. April 2020 Ein Teil des Problems ist nach meinem Eindruck auch, dass viele Zollbeamte sich im Dschungel inländischer Zollvorschriften, EU-Verordnungen usw. usf. selbst nicht mehr zurechtfinden. Nicht zuletzt auch, weil sich die Rechtslage öfters auch mal ändert und nicht jeder die Energie und Zeit hat (neben der "normalen" Arbeit, die ja so nebenbei auch bewältigt werden muss), regelmäßig die jüngsten Veröffentlichungen im amtlichen Gesetz- und Verordnungsblatt gründlich zu studieren und zu memorieren. Und - Kleinmengen von Tee als Privateinkauf ist ja nun nicht etwas, mit dem die jeden Tag (oder auch nur jede Woche) zu tun haben. Bei meinem letzten Vorstellungstermin hat die sehr freundliche und hilfsbereite Beamtin, um die Kuh vom Eis zu kriegen, den Inhalt der Sendung kurzerhand in 'Rooibos' umdeklariert. Ich musste zwar leicht die Augen verdrehen (von wegen Rooibos aus China ...), war aber von der Hilfsbereitschaft der Dame sehr angetan . Hilfreich war da wohl auch das Argument, dass bei Tee in dieser Preis- und Qualitätsklasse (PayPal-Beleg hatte ich dabei) eigentlich nicht mit Vergiftungsgefahr zu rechnen ist ... Danke jedenfalls an @MeisterVasqus - die Verordnung 2017/625 ist zwar nicht aufgehoben, aber 2019/1793 (seit 14.12.2019 in Kraft) ist eine temporäre ("vorübergehende Verstärkung der Kontrollen") Durchführungsverordnung dazu. Es ist zu hoffen (einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht), dass zur Erfüllung der 20%-Quote von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen nach Art. 6 der Verordnung nicht gerade Kleinsendungen herangezogen werden. Sinnvoll wären solche Stichproben bei Kleinsendungen jedenfalls angesichts ihres wohl doch eher vernachlässigbaren Anteils an der Gesamtimportmenge sicherlich nicht. Damit ließe sich notfalls argumentieren; selbstverständlich freundlich und höflich, wie es sich für Teemenschen gehört. Ob erfolgreich, hängt dann vom Charakter des zuständigen Zollbeamten ab. Ergänzend zum in der Antwortmail genannten Punkt 'Vorführpflichten' bzw. zur Klärung, was das ist, der Verweis auf die Rechtsgrundlage, § 55 Abs. 1 Nr. 3 LFGB. Wichtig da insbesondere das "auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten" - das seid dann Ihr, Glückwunsch. Das dürfte dann bei einer Kleinmenge den Einkauf dermaßen verteuern, dass Vernichten vermutlich die sinnvollere Alternative wäre. Konkret kann ich zu den dann anfallenden Kosten allerdings nichts sagen - vielleicht kann ja einer der Händler hier was dazu sagen. Auch wenn die von solcher Eigeninitiative wohl (verständlicherweise) weniger begeistert sind ... _()_ MichaelKS, MeisterVasqus und miig reagierten darauf 2 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MichaelKS Geschrieben 20. April 2020 Teilen Geschrieben 20. April 2020 @MeisterVasqus: Nee, tut mir leid, wenn sich jetzt zwei verschiedene Sachverhalte gemischt hatten. Das Eine ist Artikel 48 Satz e) aus (EU) 2017/625. Demnach sind Kleinsendungen an Dich, die Du auch nicht in Verkehr bringen wirst, nicht zu kontrollieren. Soweit so gut. Das ist auch der springende Punkt, um den es in meinem Fall ging; ein Zollbeamter vor Ort war anderer Meinung, das Hauptzollamt klärte auf, dass Sendungen an mich persönlich, die ich nicht in Verkehr bringe, auch nicht zu kontrollieren sind. Ein anderer Sachverhalt ist (EU) 2019/1793 Satz (11). Darin werden nur nicht-kommerzielle Sendungen (von privat an privat erwähnt). Um diese Verordnung ging es in meinem Fall aber gar nicht. Wenn ich es richtig verstehe spielt die auch für Dich und mich keine Rolle. Zum Veterinäramt: Genau, die Sendung wurde nicht kontrolliert. Man konnte mir dort aber auch nicht weiterhelfen, weil die ja gar nicht wussten, was ich von denen wollte - ich konnte denen nur sagen, das Zollamt habe mich aufgefordert, mich an die wegen eines "Gesundheitszeugnisses" zu wenden. Warum wusste ich auch nicht. Also wandte ich mich wieder an den Zollmitarbeiter, mit derr Bitte um Aufklärung, um welche Verordnung es denn genau ginge; der meinte dann unwirsch "Die (beim Veterinäramt) müssen selber wissen, welche Verordnung das ist." Eine andere Zollmitarbeiterin teilte mir dann mit, um welche Verordnung es gehe; die besagte 2017/625 und empfahl mir die Zollhotline anzurufen. Dort verwies man mich an die Hessische Pflanzenschutzstelle. Die wiederum meinte, das könne nur ein Irrtum sein und riet mir, mich an das Hauptzollamt zu wenden. Dort wurde es dann aufgeklärt. Nächstes Mal rufe ich gleich dort an Das würde ich auch jedem empfehlen, da die Beamten vor Ort offenbar schlicht überfordert sind. Kann man ja auch verstehen. SoGen und MeisterVasqus reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Getsome Geschrieben 20. April 2020 Teilen Geschrieben 20. April 2020 (bearbeitet) Danke, dass ihr nachgeforscht und die Informationen geteilt habt. Bearbeitet 20. April 2020 von Getsome MichaelKS und MeisterVasqus reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar
SoGen Geschrieben 20. April 2020 Teilen Geschrieben 20. April 2020 (bearbeitet) vor 5 Stunden schrieb MichaelKS: Wenn ich es richtig verstehe spielt die auch für Dich und mich keine Rolle. ME grundsätzlich schon. Um mich zu wiederholen: vor 5 Stunden schrieb SoGen: Es ist zu hoffen (einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht), dass zur Erfüllung der 20%-Quote von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen nach Art. 6 der Verordnung nicht gerade Kleinsendungen herangezogen werden. Sinnvoll wären solche Stichproben bei Kleinsendungen jedenfalls angesichts ihres wohl doch eher vernachlässigbaren Anteils an der Gesamtimportmenge sicherlich nicht. Das ist die grundsätzlich gegebene Vorführpflicht bei Importen, auf die Du in der Mail hingewiesen wurdest, was ich dann noch ein wenig erläutert habe. _()_ vor 10 Stunden schrieb MeisterVasqus: Wenn ich mir die Antwort so ansehe würde ich davon ausgehen, dass man bei Bestellungen aus China weiterhin auf sein Glück setzen muss, ob diese durchkommt oder nicht. Genau. Wobei die Chancen, wenn nicht vorzugsweise größere Sendungen an Geschäftskunden kontrolliert werden, immerhin 5 : 1 stehen (20%). vor 10 Stunden schrieb MeisterVasqus: Zwischen Taiwan und Mainland-China wird anscheinend ein unterschied gemacht Ja. Warum, wissen die Götter. Zu Taiwan kann ich nicht viel sagen; dass japanische Tees nicht wegen Pestiziden unter Generalverdacht stehen, kann ich zur Not noch nachvollziehen. Aber warum Teeimporte aus Indien oder Sri Lanka oder Indonesien .... im Gegensatz zu Chinatee nicht unter Pestizidverdacht stehen, will mir nicht so recht einleuchten. Die Motivation einer solchen Regelung scheint mir nicht der Verbraucherschutz zu sein, das dürfte eher (handels-)politische Gründe haben. _()_ Bearbeitet 20. April 2020 von SoGen MichaelKS reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
danblaze Geschrieben 8. Juni 2020 Teilen Geschrieben 8. Juni 2020 Hallo Zusammen! Ich habe auch letztens in China bestellt. Das tracking sieht jetzt bei mir so aus (leider?!) Wurde das etwas wieder zurückgeschickt? ielort - Zwischengespeichert Zeit: 2020-06-08 18:10:35 (GMT+02:00) 2020-05-16 08:32 IPZ Frankfurt, Die Sendung ist im Zielland/Zielgebiet angekommen Herkunft - Zwischengespeichert Zeit: 2020-06-08 18:10:34 (GMT+02:00) 2020-06-08 20:54 Kunming City, Ankunft im Kunming Mail Processing Center 2020-06-06 14:26 Peking, verlassen Beijing West Station, die nächste Haltestelle , Kunming Mail Processing Center (via transfer) 2020-06-05 19:41 Peking, Ankunft im Beijing International Tianyi Processing Center (per Transfer) 2020-05-16 08:32 Frankfurt, Übersee-Importzoll bis zur Kontrolle behalten 2020-05-16 08:32 Frankfurt, Ankunftsbearbeitungszentrum 2020-05-07 05:11 Guangzhou, an den Luftverkehr geliefert 2020-05-07 00:46 Guangzhou, verlassen das Guangzhou International Center, die nächste Haltestelle, Guangzhou International Exchange Station (via Transfer) 2020-05-06 16:23 Guangzhou, Guangzhou International Center wurde direkt versiegelt exportiert 2020-04-29 14:29 Guangzhou, Ankunft am Guangzhou Aviation Processing Center (per Transfer) 2020-04-29 12:50 Kunming City, verlassen das Kunming Air Mail Processing Center, die nächste Station, Guangzhou Air Processing Center 2020-04-28 11:33 Kunming City, Ankunft im Kunming Air Mail Processing Center 2020-04-27 19:26 Kunming City, verlassen den Kunming Panlong District, die nächste Haltestelle,Kunming Air Mail Processing Center Kann mir hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank! 2020-04-27 13:04 Kunming City, Kunming Panlong District hat erhalten, Agent: Postverarbeitung, Tel:18208834441 Zitieren Link zu diesem Kommentar
danblaze Geschrieben 8. Juni 2020 Teilen Geschrieben 8. Juni 2020 Hallo Zusammen! Mittlerweile habe ich von Scott erfahren, dass das Paket wirklich zurückging. Warum weiss ich nicht, er meldet sich nochmals wenn das Paket bei Ihnen eintrifft. Trotzdem eine herbe Enttäuschung und das auch noch bei der allerersten Bestellung. :( Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.